Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seydlitz Software GmbH, Potsdam

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen sind nicht Vertragsinhalt, auch wenn Seydlitz Software diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Für den kaufmännischen Verkehr gelten für Folgegeschäfte die AGB der jeweils aktuellen Fassung, auch wenn bei Abschluss des Folgegeschäfts hierauf nicht erneut hingewiesen wird. Alle Angebote sind freibleibend.
  3. Aufträge werden mit einer schriftlichen Bestellung oder durch schriftliche Annahme des Angebots der Seydlitz Software GmbH durch den Kunden von Seydlitz Software zu diesen Bedingungen angenommen.
  4. Abbildungen oder Angaben über Produkte und Dienstleistungen stehen unter dem Vorbehalt von Konstruktions- und Formänderungen sowie Softwareerweiterungen und Veränderungen.
    Alle Farb-, Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben unterliegen den handelsüblichen Toleranzen.
  5. Vorleistungen des Kunden
    Der Kunde sorgt selbst für die notwendige und fachgerechte Verlegung der Kabel, Steckdosen etc., die für die Lauffähigkeit der von Seydlitz gelieferten Systeme erforderlich ist. Dem Kunden obliegt es, vor der Installation die Stromanschlüsse zu überprüfen. Er kann zu späterem Zeitpunkt Störungen der Anlage nur rügen, wenn er den beanstandungsfreien Untersuchungsbericht eines Sachverständigen vorlegt und technische Maßnahmen gegen Stromschwankungen getroffen hat.
  6. Unterbeauftragung
    Seydlitz Software ist berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen. Soweit Seydlitz Software dem Kunden für die Wartung von Hard- und Software ein Wartungsunternehmen benennt, im Namen des Wartungsunternehmens einen Vertrag mit dem Kunden abschließt, gilt dieses nicht als Erfüllungsgehilfe der Seydlitz Software GmbH.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung und Überlassung von Hard- und Software sowie die Schulung / Ausbildung bezogen auf den Lieferumfang.
  2. Wünsche und Vorgaben bedürfen zur Verbindlichkeit stets der Schriftform. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Spezifikation der Vertragsgegenstände seinen Bedürfnissen entspricht. Er muss sich im Zweifel vor Abschluss des Vertrags fachkundig beraten lassen.
  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  4. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für Lizenzen, Hardware und Leistungen des Vertragslieferanten.

§ 3 Schutzrechte

  1. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an der Software (bestehend aus Programmen in ihrer entsprechenden Maschinen- bzw. Schriftsprache und den Dokumentationen) steht ausschliesslich dem Software- Lieferanten zu. Die Software ist urheberrechtsfähig.

§ 4 Lieferung und Verzögerung

  1. Angaben zum Lieferzeitpunkt sind unverbindlich. Lieferfristen gelten als verlängert um die Zeitdauer, an der Seydlitz Software unverschuldet an der Leistung gehindert, insbesondere um die Zeit, in der Seydlitz Software auf Vorleistungen des Kunden wartet, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung. Alle Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen, mindestens jedoch 15 Werktage betragen.
  2. Bis zur Vorlage einer Zahlungsbestätigung kann Seydlitz Software die Lieferung zurückbehalten.
  3. Werden Installations- bzw. Schulungstermine mit dem Kunden vereinbart, so sind diese verbindlich. Seydlitz Software ist berechtigt, bei Terminänderungen, die vom Kunden bekannt gegeben werden, 30 Prozent der Dienstleistungskosten in Rechnung zu stellen.

§ 5 Übernahme / Abnahme

  1. Seydlitz Software überlässt dem Kunden ein lauffähiges Programm.Der Kunde verpflichtet sich, die Übernahme der überlassenen Software sowie Hardware bei Aushändigung bzw. Übergabe durch Unterzeichnung einer Übernahmeerklärung zu bestätigen. Die Systeme gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe eventuelle Mängel schriftlich gerügt werden.

 § 6 Zahlung, Abtretung

  1. Alle Lieferungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Sollten sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung die Kostenfaktoren ändern, ist Seydlitz Software zu einer Preisanpassung berechtigt.
  2. Zahlungsbedingungen
    50 Prozent bei Auftragserteilung,
    50 Prozent nach Übergabe.
    Gerät der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, kann Seydlitz Software andere Lieferungen oder Leistungen aus dem Vertrag zurückhalten und Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnen.
  3. Seydlitz Software kann vor jeder Auslieferung Vorauszahlungen oder eine Bankbürgschaft zur Absicherung der Forderung verlangen. Bei jeder Finanzierungsart muss spätestestens vier Wochen vor der Auslieferung die Eintrittserklärung des Kreditgebers vorliegen. Sollte dies nicht erfolgen, gilt auch Teil Teil- oder Gesamtlieferung Barzahlung.
  4. Zahlungen werden stets nach §§ 366 Abs.2, 367 BGB verrechnet. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen aufrechnen. Er kann Ansprüche gegen Seydlitz Software nicht abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann sich nur auf Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag stützen.
  5. Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Erstellung und Lieferung von Individualsoftware oder Softwareanpassunge, so gilt folgende Zahlungsweise:
    1/3 bei Auftragsbestätigung,
    1/3 bei Abnahme des Pflichtenhefts,
    1/3 bei Lieferung / Installation.
  6. Anreise-, Spesen- und Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  7. Zusätzliche, nicht im Vertrag festgehaltene Aufwendungen werden entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Seydlitz Software behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich aller seiner Forderungen aus diesem Vertrag vor.

§ 8 Mängelrüge und Beweispflichten bei Eigenleistungen des Kunden

  1. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Zugang gründlich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und alle erkannten Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu rügen.
    Ist der Kunde Nichtkaufmann, so hat er alle offensichtlichen Mängel innerhalb von drei Wochen zu rügen. Der Kunde bringt eine Rüge stets schriftlich und mit genauer Beschreibung des Mangels vor.
  2. Verspätete, unberechtigte und unzureichende Rügen befreien Seydlitz Software von seinen Leistungspflichten. Soweit Seydlitz Software dennoch tätig wird, stellt sie den Aufwand in Rechnung.
  3. Der Kunde hat zu beweisen, dass Störungen aus den Lieferungen von Seydlitz Software beruhen und nicht auf Vorleistungen des Kunden (z.B. auf Stromversorgung, Hard- oder Software des Kunden oder auf der Installation bzw. dem Betrieb der Liefergegenstände).

§ 9 Gewährleistung

  1. Am Tag der Lieferung erhält der Kunde für 6 Monate das Recht auf Nachbesserung fehlerhaft gelieferter Ware durch Seydlitz Software.
    Anfahrts- und Lohnkosten bei Gewährleistungsansprüchen sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Betriebsmittel sowie Verbrauchs- und Verschleißteile. Es wird keine Gewährleistung für Mängel übernommen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung von Installationsbedingungen, unzureichende Stromversorgung oder höhere Gewalt zurück zu führen sind.
  2. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht von Seydlitz Software autorisierte Personen zu Reparaturen herangezogen oder nicht mit Seydlitz Software abgestimmte Zusatzgeräte in der Konfiguration betreibt.
  3. Die Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde eine Mängelrüge nach § 8 Abs. 1 abgibt und die Verantwortlichkeit nach § 8 Abs. 3 geklärt ist.
  4. Seydlitz Software leistet Gewähr dafür, dass die Vertragsgegenstände nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, und dass die Vertragsgegenstände nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, und dass die Vertragsgegenstände die zugesicherten Eigenschaften haben.
  5. Seydlitz Software leistet Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen entsprechend den Programmbeschreibungen und Vertragsunterlagen fehlerfrei ausführbar sind. Allerdings stimmen die Parteien darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software auch bei sorgfältiger Erstellung nicht ausgeschlossen werden können.
  6. Seydlitz Software kann nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung leisten, der Kunde hat herauf jedoch keinen Anspruch.
  7. Für Schadensersatz gilt § 10. Vertragskosten und Aufwendungen für eine Mängelbeseitigung schuldet Seydlitz Software nicht.
  8. Im Gewährleistungsfall unterstützt der Kunde Seydlitz Software in der notwendigen Weise kostenlos, z.B. durch Daten, Telekommunikation, Fehlerdokumentation, Prüfung der Umgebung der Liefergegenstände und Zugang zu Hard- und Software.

§ 10 Haftung

  1. Seydlitz Software leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Bei einer Pflichtverletzung, durch die die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist (Kardinalpflicht) und aus Verzug, haftet Seydlitz Software unterhalb grober Fahrlässigkeit nur für die Hälfte des Schadens. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Geheimhaltung und Kündigung

  1. Seydlitz Software verpflichtet sich, alle ihr vom Kunden zugehenden Informationen vertraulich zu behandeln und auf seine schriftliche Anforderung die von ihm überlassenen Daten zu löschen und die von ihm überlassenen Unterlagen zu vernichten bzw. zurück zu geben.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsgegenstände Dritennen nicht zugänglich zu machen oder zu überlassen. Alle Mitarbeiter des Kunden, die Zugang zu den Vertragsgegenständen haben, sind schriftlich über das nur eingeschränkte Nutzungsrecht und über Strafbarkeit und Schadensersatzpflicht einer jeden darüber hinaus gehenden Nutzung zu belehren. Der Kunde steht für die Geheimhaltung und Schäden aus einer Geheimhaltungsverletzung ein.

§ 12 Schlussbemerkung

  1. Seydlitz Software darf Kundendaten automatisch speichern und verarbeiten.
  2. Seydlitz Software beachtet hierbei die Regeln des Datenschutzgesetzes.